AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HHG Haustechnik Handels GmbH

I. Allgmeines

1. Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich.
    Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit dieser kein Verbraucher ist, erkennen wir

    nicht an, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren

    Geschäftsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden, ohne diesen zu widersprechen, den Vertrag durchführen.

3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
 

II. Angebote und Unterlagen - Zustandekommen des Vertrages

1. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart ist, sind unsere Angebote stets freibleibend

2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigt haben oder die Lieferung sofort von uns

    ausgeführt wird.
    Im letztgenannten Fall ist die Rechnung gleichzeitig unsere Auftragsbestätigung.
    Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher behalten wir uns vor, erst nach Ablauf der 14-tätigen-Widerrufsfrist zu leisten, wenn zuvor der Kunde

    von uns ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 9).
    Dieser Vorbehalt gilt jedoch nicht im Falle der ausschließlichen Verwendung von Telekommunikationsmitteln bei Vertragsanbahnung und

    Vertragsschluss (Fernabsatzvertrag).

3. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen technischen Angaben,

    Abbildungen und Zeichnungen sind ebenfalls freibleibend.
    Sie dienen lediglich der Beschreibung und sollen dem Kunden nur eine angemessene Vorstellung der darin beschriebenen Sachen vermitteln, keinesfalls

    jedoch eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie darstellen.
 

III. Preise - Zahlungsbedingungen - Aufrechnung

1. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die in Preislisten und Katalogen angegebenen Preise ohne Verpackungs-, Versand- und sonstigen

    Nebenkosten (Versicherung, Porto etc.) zuzüglich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer.
    Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.
    Zusätzliche Leistungen, wie Montage, Inbetriebnahme oder Einregelung werden nur auf Wunsch des Kunden nach entsprechender vorheriger

    schriftlicher oder in Textform erfolgter Vereinbarung ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen zzgl. der jeweils anfallenden gesetzlichen

    Umsatzsteuer dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt; es gilt insoweit § 2 Abs. 2 entsprechend. 

2. Eine Umsatzsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nichtkaufmännischen Verkehr dann an den Kunden weiterberechnet, wenn die

    Sachen nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden.

3. Für Erstgeschäfte gilt Vorkasse, abzüglich 2 % Skonto. Lieferungen erfolgen frei Werkstatt oder Lager. Baustellenanfahrten werden mit 40,00 € Aufpreis

    pro Sendung berechnet.

4. Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele zu leisten.
    Dies gilt insbesondere für etwaige Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen.

5. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.Der Kunde kommt spätestens in

    Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung leistet.
     Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolgen in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde.
    Andernfalls kommt der Kunde spätestens nach der ersten Mahnung in Verzug.

6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, einen über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehenden Zinsschaden geltend zu machen.

    Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, einen über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehenden Zinsschaden geltend

    zu machen. Bis dahin gewährte Rabatte und Boni fallen weg.

7. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen und gelten

    erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung; die hierbei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
    Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für die Nichterhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.

8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

 

IV. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrenübergang

1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich oder in Textform anzugeben.
    Sollen sie verbindlich sein, so ist auch ihre Verbindlichkeit schriftlich oder in Textform zu vereinbaren.
    Soweit in unserer Auftragsbestätigung eine Lieferzeit verbindlich angegeben ist, haften wir für den jeweils eintretenden Verzugsschaden, soweit wir

    nicht nachweisen, dass der eingetretene Verzug auf Gründen beruht, die wir nicht zu vertreten haben. 

2. Die Haftung nach Abs. 1 ist jedoch ferner davon abhängig, dass die dem Verzug zugrundeliegende Pflichtverletzung wesentlich war, sodass die

    Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet ist.
    In diesem Fall ist der von uns zu ersetzende Verzugsschaden auf den Betrag begrenzt, der vernünftigerweise vorhersehbar war.
    Darüber hinaus ist unsere Haftung ausgeschlossen. 

3. Beruht der Verzug auf grobem Verschulden, dann haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Teillieferungen, die den Lieferumfang und die Lieferfrist nicht abändern, sind zulässig, wenn dem Kunden eine Lieferung in Teilen und zeitlichen

    Abständen zugemutet werden kann, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Liefergegenstand aus mehreren verschiedenen, nicht

    zusammengehörenden Sachen besteht.
    Dem Kunden ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5. Lieferungen erfolgen ab unserem Geschäftssitz/Lager für Rechnung und auf Gefahr des Kunden, es sei denn, die Preise wurden ausdrücklich schriftlich

    oder in Textform frei Bestimmungsort vereinbart.
    Bei Lieferung frei Anlieferungsort des Kunden versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Wagen an befahrbarer Stelle.
    Die Abladung der Sachen ist Angelegenheit des Kunden und geht zu seinen Lasten.
    Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Stelle, so haftet der Kunde für etwaige hierdurch auftretende Schäden.

6. Mit Übergabe der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Stelle, spätestens mit dem Verlassen unseres Geschäftssitzes/Lagers geht 

   die Gefahr, auch bei „Lieferung frei Bestimmungsort“, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus

   erfolgt, auf den Kunden über.
   Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw.

   Abholbereitschaft der Sache auf den Kunden über.
   Bei Lieferung mit vereinbarter Montageverpflichtung geht die Gefahr mit Abnahme der Montageleistung über.

7. Vom Kunden verschuldete Warte- und Standzeiten bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferzeit und hierdurch entstehende Kosten hat der Kunde zu

    tragen und werden ihm von uns gesondert zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

 

V. Schutzrechte

1. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich

    gemacht werden.
    Kommt ein Vertrag nicht zustande, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben; eventuell erstellte Vervielfältigungen/Kopien sind in

    diesem Falle zu vernichten.

2. Das uneingeschränkte Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsbeziehung überlassenen Unterlagen steht im Verhältnis zum

    Kunden ausschließlich uns zu, auch soweit diese Unterlagen nach Vorgaben des Kunden entstanden sind.

3. Wir sind nicht zu Recherche etwaiger bestehender Schutzrechte Dritter verpflichtet.
    Kommt es durch die nach Vorgaben des Kunden entstandenen Unterlagen zu einer Verletzung von Schutzrechten Dritten, so ist der Kunde verpflichtet,

    uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Sachen bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem

    Kunden vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Forderung.
    Soweit wir Wechsel und Schecks zahlungshalber annehmen (§ 3 Abs. 7), erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten

    Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

3. Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Sachen an Dritte zu veräußern.
    In diesem Falle tritt er schon jetzt in Höhe des jeweiligen Kaufpreises/der jeweiligen Vergütung (einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen

    Umsatzsteuer) des zwischen ihm und uns bestehenden Vertrages die Forderung gegenüber den Dritten zur Sicherheit an uns ab.
    Wir nehmen diese Abtretung an.
    Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde solange berechtigt, als er nicht in Zahlungsverzug geraten oder über sein Vermögen das

    Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist.
    In derartigen Fällen sind wir berechtigt, die Einzugsberechtigung des Kunden zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, indem wir die

    Abtretung dann offenlegen.
    Der Kunde hat uns auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und uns die zur Einziehung 

    erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen oder in die uns abgetretenen Forderungen, insbesondere im Rahmen von

    Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich oder in Textform

    benachrichtigen.
    Der Kunde ist verpflichtet, Drittwiderspruchsklage zu erheben.
    Soweit der Dritte für die dadurch dem Kunden entstehenden Kosten nicht aufkommt, trägt der Kunde diese. 

5. Soweit der Kunde, der nicht Verbraucher ist, die unter Vorbehalt gelieferten Sachen mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Sachen verbindet,

    vermischt oder vermengt, steht uns an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des gemäß Abs. 3 S. 2 zum Wert der anderen verwendeten

    Sache zu.
    Wird der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung an von uns gelieferten Sachen Alleineigentümer, so überträgt er uns schon jetzt das

    Miteigentum nach dem Verhältnis des gemäß Abs. 3 S. 2 vorgesehenen Wertes des Kaufpreises/der Vergütung zum Wert der anderen Sachen im

    Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.
    Hierdurch entstehende Miteigentumsrechte stehen unter Eigentumsvorbehalt im Sinne von Abs. 1. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder

    Miteigentum für uns unentgeltlich.

6. Soweit der Kunde, der nicht Verbraucher ist, die unter Vorbehalt gelieferten Sachen weiterverarbeitet, geschieht dies ebenfalls für uns.

7. Verlieren wir durch Verbindung des Kaufgegenstandes mit einem Grundstück unser Vorbehaltseigentum, tritt uns der Kunde die Forderungen, die dabei

    gegen einen Dritten erwachsen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab.
    Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu

    sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
    Dieser Freigabeanspruch entsteht, wenn der Nennwert der abgetretenen Forderungen 150 % der zu sichernden Forderungen ausmacht.
    Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Hat der Kunde Lieferungen in andere Rechtsordnungen vorgesehen, in denen die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsregelungen nicht die gleiche

    Sicherheitswirkung hat wie in Deutschland, hat der Kunde alles zu tun, um uns unverzüglich ein Sicherungsrecht einzuräumen, das dem in Deutschland

    am nächsten kommt.
    Der Kunde hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig und erforderlich sind und uns hierüber zu

    informieren.

 

VII. Gewährleistung - Mängelansprüche - Mangeluntersuchung

1. Soweit ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.
    Die Kosten und Aufwendungen der Mangelbeseitigung oder die der Nachlieferung sind von uns zu tragen.
    Ist die Mängelbeseitigung wegen der für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen oder wegen etwaig damit verbundenen Aus- und wieder 

    Einbaukosten unverhältnismäßig, können wir die Mangelbeseitigung vollständig verweigern.
    Satz 3 gilt jedoch nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
    Wir sind jedoch in diesem Falle berechtigt, den auf Aufwendungsersatz gerichteten Anspruch des Kunden für etwaige Aus- und wieder Einbaukosten

    auf einen angemessenen Betrag zu beschränken.

2. Wenn wir die Nacherfüllung ablehnen oder die Nacherfüllung fehlschlägt oder diese dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag

    zurücktreten, Minderung oder Schadenersatz verlangen.
    Das Rücktrittsrecht kommt nur bei erheblichen Pflichtverletzungen zur Zeit der Rücktrittserklärung in Betracht.
    Ist der Kunde kein Verbraucher, erlischt es, wenn der Kunde den Rücktritt nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Ablehnung oder

    das Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. spätestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt erklärt, zu dem dem Kunden die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung

    erkennbar wird.

3. Die Gewährleistungsrechte des Kunden, der nicht Verbraucher ist, bestehen nur, soweit dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §

    377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    Der Kunde verpflichtet sich darüberhinausgehend, die von uns gelieferten Sachen, welche in andere Sachen eingebaut werden sollen, vorher auf

    erkennbare Mängel zu untersuchen und uns hiervon Mitteilung zu machen.

4. Die Mängelansprüche hat der Kunde schriftlich oder in Textform unter Benennung sämtlicher erkannter Mängel und unter Angabe aller Umstände, unter

    denen sich der Mangel offenbart hat, geltend zu machen.

5. Keine Gewähr wird übernommen für alle Ursachen, die nicht von uns im Rahmen unserer Erfüllungspflicht zu vertreten sind.
    Insbesondere nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Sache, Verwendung ungeeigneter Materialien, mangelhafte von den anerkannten Regeln der

    Technik und Baukunst abweichende Montage – und Bauarbeiten.
    Die Verjährung bei Sachmängeln beträgt für Kunden, die nicht Verbraucher sind, 12 Monate; ansonsten zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
    Bei Lieferung gebrauchter Sachen verjähren Mängelansprüche bei einem Kunden, der Verbraucher ist, in einem Jahr. Ist der Kunde kein Verbraucher, so

    erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
 

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist deutsch.

2. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie deliktsrechtlichen Ansprüche ist

    der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers, soweit entweder beide Ver­tragsparteien Kaufleute sind oder der Käufer eine juristische Person

    des öffent­lichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens und der Verkäufer Kaufmann ist.

 

VIII. Rücktritt - Haftung

1. Bei sonstigen, nicht vertragswesentlichen Pflichtverletzungen ist der Kunde zum Rücktritt nicht berechtigt, sofern wir die Pflichtverletzung nicht zu

    vertreten haben und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag zumutbar ist.

2. Unsere Haftung sowie die Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

    beschränkt.Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit vorliegt, haften

    wir lediglich für einfache Fahrlässigkeit, wobei unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

 3. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftgesetzes sowie die Haftung im Falle einer von uns vertraglich übernommenen Garantie bleiben hiervon

     unberührt.

4. Werden wir wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen, haftet der Kunde im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung (§ 5

     Abs. 3 Satz 2) für alle uns notwendigerweise hierdurch erwachsenen Aufwendungen.

 

IX. Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von

    Gründen ab dem Tag, ab dem er oder ein von ihm benannter Dritte, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, zu widerrufen.Der Kunde

    wird von uns spätestens bei Vertragsschluss ausdrücklich über sein Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen belehrt.

2. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (HHG Haustechnik Handels GmbH, Neunkirchener Str. 6-8, 07952 Pausa-Mühltroff, Tel: 037432

   508022, Fax: 037432 508025, E-Mail: info@atmos-deutschland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, die auf den

   Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, informieren.

3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist

    absendet.

4. Hat der Kunde bereits die Ware erhalten, ist er verpflichtet, diese unverzüglich, in jedem Falle aber spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er

    uns über den Widerruf unterrichtet, an unseren Geschäftssitz in Pausa zurückzusenden oder zu übergeben.
    Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde vor Ablauf der Frist von 14 Tagen die Ware absendet.

5. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm bereits erhalten haben, einschließlich

    der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns

    angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen

    Widerruf bei uns eingegangen ist.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem

    Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelt berechnet.

6. Wir können die Rückzahlung nach Abs. 5 jedoch verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder der Kunde den Nachweis erbracht hat,

    dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

7. Ist der Vertrag mit dem Kunden unter ausschließlicher Verwendung von Telekommunikationsmitteln zustande gekommen (Fernabsatzvertrag) und kann

    die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, tragen wir die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der

    Ware bzw. holen wir nicht paketversandfähige Ware beim Kunden wieder ab.

8. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der von uns gelieferten Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einem zur Prüfung der

    Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist.

9. Das Widerrufsrecht nach Abs. 1 besteht nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse

    des Kunden zugeschnitten ist.
    Das Widerrufsrecht nach Abs. 1 erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages und mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der

    Widerrufsfrist begonnen haben und der Kunde zuvor seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung

    des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

 

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Es gilt deutsches Recht, unabhängig vom Ort des Vertragsschlusses. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Gerichtsstand Pausa oder nach unserer Wahl der

    allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
    Dieser ausschließliche Gerichtsstand gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder

    gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erfüllungsort Pausa.
    Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Nichtkaufleute.

3. Personenbezogene Informationen des Kunden werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der einschlägigen EU-Verordnungen und

    –Richtlinien elektronisch verarbeitet.

 

 

Stand: 03.05.2018